TRAILER-VERMIETUNG | INFO & RECHTLICHES
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Hier findest du alle wichtigen Informationen und Bedingungen rund um die Trailer-Vermietung bei HORIZON-TRACKS.
1. Buchung & Mietvertrag
Die Darstellung der verfügbaren Trailer und Mietpreise auf unserer Website stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar.
Mit deiner Buchungsanfrage teilst du uns deinen gewünschten Mietzeitraum mit. Nach Prüfung der Verfügbarkeit erhältst du von HORIZON-TRACKS eine Buchungsbestätigung.
Mit der Buchungsbestätigung kommt der Mietvertrag zustande und der Trailer wird für den vereinbarten Mietzeitraum verbindlich für dich reserviert.
Der vereinbarte Mietpreis ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn vollständig zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Mietbeginn erfolgen, ist der Mietpreis unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.
Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann HORIZON-TRACKS nach erfolgloser Zahlungsaufforderung vom Vertrag zurücktreten und den reservierten Trailer anderweitig vergeben.
Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass er über die für das jeweilige Gespann erforderliche Fahrerlaubnis verfügt und dass sein Zugfahrzeug hinsichtlich Anhängelast, Stützlast und sonstiger gesetzlicher Anforderungen für den gemieteten Trailer geeignet ist. Die Prüfung dieser Voraussetzungen obliegt dem Mieter.
2. Mietpreis, Zahlung & Kaution
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website angegebenen Mietpreise.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich bargeldlos. Bevorzugt werden gängige Kredit- und Debitkarten mit Ausnahme von American Express.
Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 1.000 €. In entsprechender Höhe wird eine Kaution verlangt.
Die Kaution wird in der Regel per Vorautorisierung einer Kreditkarte hinterlegt. Der Betrag wird dabei lediglich reserviert und nicht abgebucht. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Trailers wird der reservierte Betrag wieder freigegeben. Dadurch ist keine Barzahlung oder spätere Rückzahlung der Kaution erforderlich.
Andere Möglichkeiten der Kautionshinterlegung können im Ausnahmefall vorher mit HORIZON-TRACKS vereinbart werden.
3. Mietgegenstand & Ausstattung
Vermietet wird der jeweils in der Buchungsbestätigung und im Mietvertrag bezeichnete Motorradtrailer einschließlich der vereinbarten Ausstattung und des Zubehörs.
Bei STEMA WOM XT-Trailern gehören drei fest verbaute Motorradwippen, ein Deichselkoffer, vier Sätze Motorradspanngurte mit Zurrschlaufen, eine Stützlastwaage, ein Deichselschloss sowie ein Adapterstecker von 7-polig auf 13-polig zum Mietumfang.
Bei DEBON-Trailern gehören eine mobile Motorradwippe, zwei Sätze Motorradspanngurte mit Zurrschlaufen, ein Deichselschloss sowie ein Adapterstecker von 7-polig auf 13-polig zum Mietumfang.
Die bereitgestellten Motorradspanngurte entsprechen der DIN EN 12195-2 und sind für die Ladungssicherung von Motorrädern vorgesehen. Der Mieter hat die Spanngurte vor jeder Verwendung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und ihre Eignung für die jeweilige Sicherung zu prüfen. Beschädigte oder erkennbar nicht einwandfreie Spanngurte dürfen nicht verwendet werden und sind HORIZON-TRACKS unverzüglich zu melden.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Beladung und Ladungssicherung sowie für die sachgerechte Verwendung der Spanngurte liegt beim Mieter. Für Schäden, die durch eine fehlerhafte oder unzureichende Ladungssicherung entstehen, haftet der Mieter im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.
4. Übergabe & Rückgabe
Der Trailer wird zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Übergabeort an den Mieter übergeben. Zustand und Zubehör werden bei der Übergabe gemeinsam geprüft und dokumentiert. Zusätzlich wird der Zustand des Trailers fotografisch festgehalten.
Innerhalb eines Radius von bis zu 25 km kann der Trailer nach vorheriger Vereinbarung auch direkt zum Mieter geliefert und dort übergeben werden.
Mit der Übergabe übernimmt der Mieter die Verantwortung für den Trailer. Die ordnungsgemäße Beladung und Ladungssicherung sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften liegen in seiner Verantwortung.
Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort. Der Trailer ist sauber und in ordnungsgemäßem Zustand sowie mit dem vollständig übergebenen Zubehör zurückzugeben.
Bei der Rückgabe werden Zustand und Zubehör erneut geprüft und fotografisch dokumentiert. Festgestellte Schäden, außergewöhnliche Verschmutzungen oder fehlendes Zubehör werden im Rückgabeprotokoll festgehalten.
5. Nutzung des Trailers & Pflichten des Mieters
Der Trailer darf ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Nutzung und innerhalb des zulässigen räumlichen Geltungsbereichs genutzt werden.
Der Mieter ist für das ordnungsgemäße Ankuppeln an ein geeignetes Zugfahrzeug, die fachgerechte Beladung und Ladungssicherung sowie die Einhaltung der zulässigen Gewichte verantwortlich.
Der Trailer darf nicht überladen, unsachgemäß beladen, weitervermietet oder ohne vorherige Zustimmung an Dritte überlassen werden. Eine Nutzung für Renn-, Trainings- oder Motorsportveranstaltungen ist nicht gestattet.
Beim Abstellen ist der Trailer gegen Diebstahl zu sichern. Das mitgelieferte Deichselschloss ist hierfür zu verwenden.
Die Nutzung ist in Deutschland sowie in den Mitgliedstaaten der EU und des EWR einschließlich Norwegen und Liechtenstein zulässig. Fahrten außerhalb dieses Gebietes sind nicht gestattet.
6. Versicherung, Schäden & Haftung
Die Trailer sind haftpflicht- und vollkaskoversichert. Bei versicherten Schäden beträgt die vereinbarte Selbstbeteiligung 1.000 €.
Schäden am Trailer sind HORIZON-TRACKS unverzüglich mitzuteilen. Eigenständige Reparaturen oder Reparaturaufträge durch den Mieter sind nicht zulässig. Bei einem Unfall oder Diebstahl ist unverzüglich die Polizei zu verständigen.
Der Mieter haftet im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen für Schäden, die während seiner Mietzeit entstehen und nicht durch die Versicherung abgedeckt sind. Dies gilt insbesondere für Schäden durch unsachgemäße Beladung oder unzureichende Ladungssicherung.
Festgestellte Schäden werden bei der Rückgabe dokumentiert und entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen abgewickelt.
7. Mietdauer & verspätete Rückgabe
Die Mietdauer wird bei der Buchung verbindlich vereinbart. Sie beträgt mindestens einen Tag und grundsätzlich höchstens 30 Tage je Mietvorgang.
Der Trailer ist spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Sollte sich die Rückgabe verzögern, ist HORIZON-TRACKS unverzüglich zu informieren.
Wird der Trailer nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, verlängert sich die Mietzeit bis zur tatsächlichen Rückgabe. Hierdurch zusätzlich entstehende Mietkosten sind vom Mieter zu tragen.
8. Merkblatt & Bedienung
Für die Nutzung des Trailers erhält der Mieter ein Merkblatt mit den wichtigsten technischen Daten sowie Hinweisen zur Bedienung, Beladung und Ladungssicherung. Die darin enthaltenen Hinweise sind vor und während der Nutzung zu beachten.
Ergänzend gelten die Bedienungs- und Sicherheitshinweise des jeweiligen Trailerherstellers.
Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, vor Fahrtbeginn die ordnungsgemäße Kupplung, das Abreißseil, den elektrischen Anschluss und die Beleuchtung sowie die sichere Beladung zu kontrollieren. Die Ladungssicherung ist nach kurzer Fahrstrecke erneut zu überprüfen und bei Bedarf nachzuspannen.
Das für den jeweiligen Trailer bereitgestellte Merkblatt ist Bestandteil des Mietvertrages.
9. Stornierung
Mit Zustandekommen des Mietvertrages wird der gebuchte Trailer für den vereinbarten Mietzeitraum verbindlich reserviert und steht in diesem Zeitraum grundsätzlich nicht für andere Vermietungen zur Verfügung.
Eine Stornierung ist HORIZON-TRACKS möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Bei einer Stornierung werden folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises berechnet:
• bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
• 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
• 6 bis 2 Tage vor Mietbeginn: 70 % des Mietpreises
• ab 1 Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen: 90 % des Mietpreises
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass HORIZON-TRACKS durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Kann der stornierte Mietzeitraum ganz oder teilweise anderweitig vermietet werden, wird dies bei der Berechnung der Stornierungskosten entsprechend berücksichtigt.
10. Schlussbestimmungen
Die Trailer-Vermietung von HORIZON-TRACKS ist insbesondere auf mehrtägige Mietzeiträume für Motorradtouren und Reisen ausgerichtet. Entsprechend werden Mietzeitraum, Übergabe und Rückgabe für jede Buchung verbindlich vereinbart.
Die vorstehenden Bedingungen dienen dazu, auch bei längeren Mietzeiträumen klare und verlässliche Regelungen für beide Seiten zu schaffen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Es gilt deutsches Recht.